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Die Diakonie Rhein-Kreis Neuss ist die soziale Arbeit der Evangelischen Kirche. Dazu brauchen wir Sie, um »von Menschen, mit Menschen, für Menschen« Nächstenliebe zu stiften!

Die Diakonie Rhein-Kreis Neuss sucht

Sozialpädagogische/ Medizinische Fachkraft für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (m/w/d)


Aufgaben
  • Sie unterstützen Menschen mit einer psychischen Erkrankung bei der Bewältigung krankheitsbedingter Folgen in allen Lebensbereichen
  • Sie arbeiten im Bezugspersonensystem zur Erarbeitung und Umsetzung von individuellen Teilhabezielen
  • Sie begleiten und unterstützen das Zusammenleben von 4 - 6 Bewohnern im Rahmen einer Wohngemeinschaft
  • Sie planen und organisieren tagesstrukturierende (Freizeit-) Angebote

Profil
  • Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung im sozial-pflegerischen Bereich, Pflegefachmann*frau, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder ein abgeschlossenes Studium als
  • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder einen vergleichbaren Abschluss
  • Sie haben Spaß und Interesse an der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen
  • Sie haben die Bereitschaft zur Arbeit im Wechseldienst (inkl.ca einem Wochenenddienst im Monat)
  • Sie sind eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die Menschen wertschätzend und empathisch begegnet
  • Sie verfügen über fundierte Kenntnisse gängiger EDV-Anwendungen

Wir bieten
  • Wir bieten Ihnen eine Einarbeitung durch fachlich qualifizierte Mitarbeitende
  • Wir bieten Ihnen eine gute und vertrauensvolle Team- und Arbeitsatmosphäre
  • Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eine Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung
  • zu absolvieren und finanzieren diese

Benefits

  • Corporate benefits
  • geregelte Arbeitszeiten
  • Jahressonderzahlung
  • JobRad
  • kirchliche Zusatzversorgung
  • Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm (FirstBird)
  • regelmäßige Fort- & Weiterbildungen
  • regelmäßige Supervisionen
  • Sonderzulagen (Schicht-/ Sonn- & Feiertags-/ Nachtzulagen)

Immunschutz: Für die ausgeschriebene Tätigkeit ist ab dem 15. März 2022 gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz ein Immunitätsnachweis gegen COVID-19 erforderlich. Sie kann daher nur von geimpften oder genesenen Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung ausgeübt werden.