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Leitstellendisponent*in
für das Ordnungsamt
BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9a TVöD
Die Leitstelle des Ordnungsamtes koordiniert die Einsätze sämtlicher Einsatzkräfte der Außendienste des Ordnungsamtes (Ordnungs- und Servicedienst (OSD) und Verkehrsüberwachung (VÜ)). Gleichzeitig steht sie den Bürger*innen als „Hotline“ des Ordnungsamtes und anderen Ämtern und Behörden als Ansprechpartnerin für Auskünfte zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind mehrere Stellen zu besetzen
Aufgaben
- Entgegennahme und Auswertung der Einsatzrufe der Außendienstkräfte
- Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Anfragen und Aufträge von den Fachabteilungen, Polizei sowie Bürger*innen
- Veranlassung, Betreuung und Dokumentierung der Einsätze der Außendienstkräfte der Abteilung
- Mitarbeit bei der Einsatzkoordinierung
- Organisation der Aufgabenbearbeitung für die Außendienstkräfte
- Erledigung anfallender Schreibarbeiten.
Profil
- Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachangestellte oder Personen mit einer für das oben genannte Aufgabengebiet förderlichen und anerkannten abgeschlossenen dreijährigen kaufmännischen Berufsausbildung
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Stressstabilität, verbunden mit Verantwortungsbewusstsein sowie Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Entscheidungsfähigkeit
- Umsicht, Kommunikationsfähigkeit sowie sicheres und verbindliches Auftreten, insbesondere in Konfliktsituationen
- fundierte PC-Kenntnisse sowie die Bereitschaft, sich das Wissen über die Zuständigkeiten von Dienststellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung kurzfristig anzueignen
- Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung sowie zur Teilnahme am Dienst auf Grundlage eines Schicht- und Wechseldienstplanes an 365 Tagen im Jahr auch regelmäßig außerhalb der üblichen Bürozeiten (Abend- und Nachstunden, an Wochenenden und an Feiertagen) sowie zur Teilnahme am Außendienst in Sonderlagen.
Diese Stellenausschreibung richtet sich auch an Personen mit einer für das Aufgabengebiet förderlichen, abgeschlossenen dreijährigen kaufmännischen Berufsausbildung. Für diesen Personenkreis ist die erfolgreiche Teilnahme am Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern - je nach den persönlichen Voraussetzungen- die Gewährung einer Zulage in Betracht.
Wir bieten
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.